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   BFH, 25.04.2013 - V R 30/11   

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https://dejure.org/2013,38126
BFH, 25.04.2013 - V R 30/11 (https://dejure.org/2013,38126)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2013 - V R 30/11 (https://dejure.org/2013,38126)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2013 - V R 30/11 (https://dejure.org/2013,38126)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verzicht auf Aussetzungszinsen gemäß § 237 Abs. 4 AO i. V. m. § 234 Abs. 2 AO

  • openjur.de

    Verzicht auf Aussetzungszinsen gemäß § 237 Abs. 4 AO i.V.m. § 234 Abs. 2 AO

  • Bundesfinanzhof

    AO § 237 Abs 1 S 1, AO § 237 Abs 4, AO § 234 Abs 2, AO § 238, AO § 5
    Verzicht auf Aussetzungszinsen gemäß § 237 Abs. 4 AO i.V.m. § 234 Abs. 2 AO

  • Bundesfinanzhof

    Verzicht auf Aussetzungszinsen gemäß § 237 Abs. 4 AO i.V.m. § 234 Abs. 2 AO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 237 Abs 1 S 1 AO, § 237 Abs 4 AO, § 234 Abs 2 AO, § 238 AO, § 5 AO
    Verzicht auf Aussetzungszinsen gemäß § 237 Abs. 4 AO i.V.m. § 234 Abs. 2 AO

  • rewis.io

    Verzicht auf Aussetzungszinsen gemäß § 237 Abs. 4 AO i.V.m. § 234 Abs. 2 AO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 237; ZPO § 227
    Ablehnung des Billigkeitserlasses von Aussetzungszinsen; Ablehnung einer Terminsverlegung

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung von Aussetzungszinsen; kein Anspruch auf Billigkeitserlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzicht auf Aussetzungszinsen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.07.2006 - V B 113/05

    Zweiter Rechtsgang

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 30/11
    Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2006 V B 113/05, BFH/NV 2006, 2103).

    Nach Zustellung des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2006, 2103 stellte das FA die bis dahin in der Vollziehung ausgesetzte Umsatzsteuer durch Bescheid vom 17. Oktober 2006 fällig.

  • BFH, 31.03.2010 - II R 2/09

    Verzicht auf Aussetzungszinsen - Kein Anspruch auf Zinsverzicht bei

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 30/11
    Daher ist es für den Regelfall angemessen, die Entscheidung über die Festsetzung von Aussetzungszinsen als automatische Folge des Verfahrensausgangs über die Steuerfestsetzung anzusehen, so dass hiervon nur in besonders begründeten Einzelfällen abzuweichen ist (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2010 II R 2/09, BFH/NV 2010, 1602).
  • BFH, 20.03.2003 - VI R 147/00

    Anmietung des häuslichen Arbeitszimmers durch Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 30/11
    Auf die Revision des FA entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 6. November 2002 V R 57/01 (BFH/NV 2003, 857), dass die Klage der U gegen die Steueranmeldung der Klägerin zwar zulässig sei, entgegen dem Urteil des FG aber für die Leistungen ein inländischer Leistungsort und damit eine inländische Steuerpflicht in Betracht komme.
  • BFH, 27.11.1991 - X R 103/89

    Erfolglosigkeit i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO (Aussetzungszinsen), soweit

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 30/11
    b) Es liegt auch keine aufgedrängte oder aufgezwungene Vollziehungsaussetzung oder ein "Zahlungsverbot" vor, da es der Klägerin und U freistand, die Vollziehungsaussetzung z.B. durch Zahlung zu beenden, wodurch die Verzinsungspflicht nach § 237 AO geendet hätte (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 1991 X R 103/89, BFHE 166, 311, BStBl II 1992, 319, unter 3.b).
  • BFH, 19.05.2011 - X B 184/10

    Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung von Steuernachforderungen nicht im

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 30/11
    d) Dass die Zinspflicht der Höhe nach (§ 238 AO) die von der Klägerin erzielten Zinsen übersteigt, begründet schließlich auch keinen Anspruch auf Billigkeitserlass (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659).
  • BFH, 06.11.2002 - V R 57/01

    "unterhaltende" Leistungen und "ähnliche" Leistungen

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 30/11
    Auf die Revision des FA entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 6. November 2002 V R 57/01 (BFH/NV 2003, 857), dass die Klage der U gegen die Steueranmeldung der Klägerin zwar zulässig sei, entgegen dem Urteil des FG aber für die Leistungen ein inländischer Leistungsort und damit eine inländische Steuerpflicht in Betracht komme.
  • BFH, 12.10.2012 - IX B 61/12

    Terminverlegung

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 30/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Verhinderung des Prozessvertreters kein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung, wenn der Termin durch ein anderes Mitglied der mit der Prozessführung beauftragten Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 IX B 61/12, BFH/NV 2013, 80, m.w.N.).
  • FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 30/11
    Im Hinblick auf die aufgrund der Voranmeldungen für die Klägerin bestehenden Zahlungsverpflichtungen setzte das FG auf Antrag der Klägerin mit Beschluss vom 13. Juli 1999 7 B 7355/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1104) die Vollziehung der im Abzugsverfahren angemeldeten Umsatzsteuer gegen Sicherheitsleistung aus.
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